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Welche Unterlagen werden benötigt und zu welchem Zeitpunkt?



Gewerbeschein: mit gültiger Büroadresse (diese muss mit der Adresse auf der Rechnung überein stimmen). Leider können wir Eure Rechnungen ohne eine Kopie Eures Gewerbescheins nicht bearbeiten. Ihr fragt euch warum? Simpel - Finanzamt!
Wir müssen nachweisen, dass wir keine Schwarzarbeiter für unsere Produktionen beschäftigen. Hat auch mehrere Vorteile für Euch. Ihr seid auf der sicheren Seite, falls bei Euch eine Finanzamtprüfung ansteht. Des weiteren nehmen Euch Schwarzarbeiter oder ungelernte Arbeitskräfte nicht die Jobs weg. Es entsteht kein Preisdumping und Ihr werdet vernünftig nach Arbeitsleistung abgerechnet.

Deckungsnachweis der betrieblichen Haftpflichtversicherung: damit ist nicht die Police gemeint, sondern ein Schreiben, welches man kostenlos von seinem Versicherer erhält. Darin wird bestätigt, dass die Versicherung ordnungsgemäß bezahlt wurde und somit Deckung besteht.

Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung: ist ein Schreiben, welches kostenlos vom Finanzamt bereitgestellt wird. Hierin wird aufgeführt, in welchen Steuerarten man gelistet ist und ob irgendwelche Außenstände bestehen.


Der Zeitpunkt

Prinzipiell haben diese Dokumente vor Arbeitsbeginn vor zu liegen. Aus organisatorischen Gründen ist dies aber nicht immer möglich. Spätestens mit Abschluss des Projektes und der dazu gehörigen Rechnungsstellung müssen Diese aber eingereicht werden.

 

 

 

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